Rechtsprechung
BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff der echten Kriegsgefangenschaft - Begriff der unechten Kriegsgefangenschaft
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 26.11.1962 - 8 K 254/62
- BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
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- BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Die echte Kriegsgefangenschaft endet - außer durch geglückte Flucht - durch Freilassung, wenn sich der Kriegsgefangene - wie hier - auf dem Boden seines Heimatstaates befindet (Urteil des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [NJW 1958 S. 275]).Indessen ist die Freilassung nicht schon dann erfolgt, wenn der durch die Festhaltung in einem Lager begründete Gewahrsam auf eng begrenztem Raum beendet ist; denn der echte Kriegsgefangene erlangt die Freiheit erst dann wieder und ist damit freigelassen, wenn er sich wie andere Landeseinwohner frei bewegen kann (Urteile des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [a.a.O.] und vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Indessen ist die Freilassung nicht schon dann erfolgt, wenn der durch die Festhaltung in einem Lager begründete Gewahrsam auf eng begrenztem Raum beendet ist; denn der echte Kriegsgefangene erlangt die Freiheit erst dann wieder und ist damit freigelassen, wenn er sich wie andere Landeseinwohner frei bewegen kann (…Urteile des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [a.a.O.] und vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).Hierbei wird das Verwaltungsgericht zu beachten haben, daß die Internierung der Volksdeutschen in ... in den Jahren ... aus Sicherheitsgründen erfolgt ist und bei einer sich an die Internierung anschließenden Zwangsarbeit eine tatsächliche Vermutung für eine Festhaltung im Sinne des Gesetzes spricht (BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]).
- BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Der Ausschlußtatbestand des § 2 Abs. 3 greift nämlich nur dann durch, wenn die Arbeitsverpflichtung von vornherein den maßgeblichen Grund für die Festhaltung abgegeben hat (Urteil des Senats vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958 S. 57]).
- BVerwG, 27.11.1963 - V CB 76.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Immerhin ist es möglich, daß der Kläger formlos schon vor Ablauf der Antragsfrist um Entschädigung nachgesucht hat (dazu auch Urteil vom 27. November 1963 - BVerwG V CB 76.63 -). - BVerwG, 13.12.1961 - V C 229.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Einmal muß der Kriegsgefangene zur Arbeit herangezogen worden sein, zum anderen müssen Vorkehrungen bestanden haben, um die Einhaltung der mit der Arbeitsverpflichtung einhergehenden Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (dazu näher Urteil des Senats vom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 229.59 -). - BVerwG, 05.06.1963 - V C 200.62
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund einer unverschuldeten …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1963 - V C 71.63
Auch das wird gegebenenfalls noch aufzuklären sein wie notfalls auch, ob der Kläger, der offenbar der deutschen Sprache nicht mächtig ist, zu dem Personenkreis gehört, der mangels Eingewöhnung in die deutschen Rechtsgewohnheiten außerstande war, einen auf die Antragstellung gerichteten Willensentschluß zu fassen (§ 9 Abs. 5 KgfEG und dazu Urteile des Senats vom 13. Juli 1960 - BVerwG V C 130/132.59 - [DÖV 1960 S. 907 = MDR 1961 S. 87] und vom 5. Juni 1963 - BVerwG V C 200.62 -).